Das kann ich tun!
Als Mobbingopfer geht man sprichwörtlich durch die Hölle.
Aber was kann ich eigentlich genau dagegen tun? Ich habe bei Rechtsanwalt Christian Solmecke mal nachgefragt:
Herr Solmecke, was kann man als Mobbingopfer eigentlich tun? Welche rechtlichen Schritte kann man einleiten?
Zunächst einmal sollten die Opfer zeitnah Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei erstatten. Bei manchen Delikten wie etwa der Beleidigung ist sogar ein Strafantrag nötig, die Behörden können ohne diesen überhaupt nicht tätig werden. Häufig agieren die Täter mit ihrem Klarnamen, weil sie sich sicher fühlen und meinen, das Opfer werde sich nicht wehren. Doch nicht immer sind die Täter aber leicht zu identifizieren. Gerade, wenn es – wie häufig – um Cybermobbing geht, können Ermittlungsbehörden versuchen, die IP-Adresse eines Täters von einem Diensteanbieter zu erhalten, um anhand der genutzten IP-Adresse die Identität des Nutzers feststellen zu können. Auch wenn dies aufgrund von Zeitablauf oder der Nutzung anonymer Profile nicht in allen Fällen erfolgreich sein wird, kann die Identifizierung zumindest versucht werden.
Es ist natürlich hilfreich, selbst schon Beweise sichern, z.B. Screenshots machen und diese speichern. Auch ist es hilfreich, Zeugen benennen zu können, die etwa gesehen haben, wer was im Netz geschrieben hat, die etwas gesehen oder gehört haben, etc.
Darüber hinaus gibt es auch zivilrechtliche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen:
Zunächst kann gegen den Plattformbetreiber gem. § 1004 BGB ein Unterlassungsbegehren angestrebt werden. Dieser müsste dann den entsprechenden Inhalt sperren und die (Persönlichkeits-)Rechtsverletzung abstellen. Mit dem NetzDG haben Plattformnutzer nun auch einen direkten Anspruch auf Löschung der betreffenden Inhalte beleidigender oder verleumderischer Natur gegen den Plattformbetreiber sozialer Medien. Dieses Vorgehen, bei dem eine Rechtsverletzung direkt an den Plattformbetreiber gemeldet wird, hat den Vorteil, dass diese Anfragen in der Regel binnen 7 Tagen bearbeitet werden sollen.
Natürlich kann man auch direkt gegen den Mobbenden vorgehen und ihn zivilrechtlich abmahnen. Mobbing ist stets eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wenn das sogar körperliche Auswirkungen hat, ist es zusätzlich noch eine Verletzung der Gesundheit. Dies kann zu Unterlassungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen. Betroffene Personen können zunächst von Tätern verlangen, dass diese verletzende Inhalte oder Beiträge entfernen. Darüber hinaus kann Tätern auch die die erneute Veröffentlichung verboten werden. Wenn es darum geht, einen rechtsverletzenden Inhalt schnell aus dem Netz zu bekommen, kann man auch im einstweiligen Rechtsschutz vorgehen. Bei körperlichen bzw. psychischen Schäden ist auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld möglich.
Lohnt sich eine Anzeige in einem Mobbingfall?
Betroffene sollten sich in jedem Fall Hilfe suchen und sich – je nach Einzelfall - an die Polizei, einen Anwalt oder – wenn möglich - an eine Vertrauensperson wenden, die möglicherweise zwischen den Parteien schlichten kann. Wichtig ist auf jeden Fall eines: Das Recht lässt Betroffene nicht allein, sondern ist auf ihrer Seite. Es gibt juristisch schnelle Möglichkeiten, rechtsverletzende Inhalte schnell aus dem Netz entfernen zu lassen und sich gegen Angreifer zu wehren.
Vita
Christian Solmecke (45) hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Geschäftsführer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer.
Auf seinem YouTube Kanal "WBS LEGAL" erreicht er mittlerweile über 960.000 Abonnenten.